- Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre Website barrierefrei gestalten – das verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
- Mit einer barrierefreien Website erreichen Sie deutlich mehr Menschen: Über 10 Millionen Personen im deutschsprachigen Raum leben mit einer Schwerbehinderung und sind auf zugängliche digitale Inhalte angewiesen.
- Barrierefreiheit boostet Ihr Google-Ranking – denn sie zählt offiziell als Rankingfaktor und verbessert die Sichtbarkeit Ihrer Seite.
Ich unterstütze Dich dabei, Deine digitale Präsenz so zu gestalten, dass wirklich alle Menschen darauf zugreifen können – unabhängig von möglichen Einschränkungen.
Für mich ist Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Sie bedeutet mehr Inklusion, eine größere Reichweite und sogar bessere Google-Rankings.
Muss deine Website barrierefrei sein?
Du möchtest herausfinden, ob Deine Website unter das BFSG fällt und barrierefrei gestaltet sein muss? Ich helfe Dir dabei, genau das zu klären. Grundsätzlich gilt:
Von der Barrierefreiheitspflicht sind alle Unternehmen betroffen, die sich an Endverbraucher richten (also B2C-Unternehmen), wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Dein Unternehmen erzielt mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz oder beschäftigen 10 oder mehr Mitarbeiter. Trifft eines der beiden Merkmale zu, gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Deine Website wirkt auf einen Vertrag hin. Das betrifft nicht nur Online-Shops, sondern auch Dienstleister, die Terminbuchungen, Kontaktformulare oder Anfragen ermöglichen.
Es reicht bereits aus, wenn irgendwo auf Deiner Website deutlich wird, dass ein Kontaktformular genutzt werden kann, um Produkte oder Dienstleistungen zu kaufen, anzufragen, Rückfragen zu stellen oder eine Beratung zu erhalten. All das fällt unter „elektronischen Geschäftsverkehr“.
Damit betrifft das Gesetz nicht nur Banken, Versicherungen, E-Commerce-Anbieter, Verkehrsbetriebe, Kommunikationsdienste, Audio- und Videoplattformen oder E-Book-Anbieter. Auch klassische Dienstleister – wie Ärzte, Friseure oder Handwerksbetriebe – müssen barrierefrei sein, sofern sie die oben genannten Kriterien erfüllen.
Der Weg zur barrierefreien Website besteht aus zwei Schritten:
1) Audit:
Zuerst wird deine Website gründlich nach den WCAG-Richtlinien geprüft. Alle gefundenen Barrieren halte ich übersichtlich in einer Liste fest, damit dein Entwickler genau weiß, was angepasst werden muss.
2) Behebung:
Im Anschluss werden alle dokumentierten Barrieren behoben – entweder von deinem Webentwickler oder, wenn du möchtest, auch von mir bzw. meinem Team.
Ich unterstütze dich in beiden Schritten – egal, ob du vieles selbst umsetzen willst oder lieber einen Full-Service nutzt. Damit du genau das bekommst, was du brauchst, habe ich verschiedene Leistungspakete entwickelt, die perfekt auf unterschiedliche Anforderungen zugeschnitten sind.
Alles Wichtige dazu erfährst Du beim Klick auf den Button: